Zum letzten Jahreswechsel hatte Mannheim keine eigene Verbotszone (Mannheim hatte 2025/26 keine städtische Feuerwerks- oder Böllerverbotszone. Der Mannheimer Morgen titelte im Dezember 2025 „Silvester Mannheim 2025: Warum gibt es in Mannheim kein Böllerverbot?“. Die Übersicht der Stuttgarter Nachrichten zu Baden-Württemberg vom 30.12.2025 nennt für Mannheim ebenfalls keine Zone.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Bundesweite Regeln der 1. SprengV (Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerk- und Reetdachhäusern) gelten auch in Mannheim; die Stadt weist in ihren Silvester-Hinweisen jährlich darauf hin.
- Die Stadt appelliert jedes Jahr, Rücksicht auf Wild- und Haustiere zu nehmen: Haustiere nicht allein lassen, lärmgeschützte Umgebung schaffen; Wildtiere verbrauchen bei Flucht lebenswichtige Energiereserven.
- 2024/25 galt wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine Allgemeinverfügung mit Feuerwerksverbot, die für den 31.12. und 01.01. ausgesetzt wurde. Ob diese ASP-Regel 2025/26 noch galt, ist nicht belegt.
- Ein städtisches Feuerwerk, eine Drohnenshow oder besondere Regeln für Luisenpark, Herzogenriedpark oder Naturschutzgebiete wurden nicht gefunden.
Quelle: Mannheimer Morgen: Silvester Mannheim 2025: Warum gibt es in Mannheim kein Böllerverbot? (Dezember 2025); gegengeprüft mit Stuttgarter Nachrichten, 30.12.2025: „Bis zu 50 000 Euro Strafe: Wo im Südwesten ein Böller- und Raketenverbot gilt“ (Presse, nicht amtlich)