Eine eigene Verbotszone von Mönchengladbach haben wir für den letzten Jahreswechsel nicht gefunden, weder in den Bekanntmachungen der Stadt noch in Berichten. Sicher ist das nicht; wir tragen die Regeln für Silvester 2026 ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Es gelten die bundesweiten Regeln der 1. SprengV (u. a. kein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen).
- Für den Tierpark Odenkirchen, Parks oder Naturschutzgebiete wurde keine eigene städtische Silvesterregel gefunden.
- Ein städtisches Feuerwerk oder eine Drohnenshow wurde nicht gefunden.
Quelle: Stadt Mönchengladbach, Newsroom (keine Silvester-Meldung 2025/26 auffindbar); ergänzend Ruhr Nachrichten, „Böllerverbote 2025 in NRW: Was gilt in welcher Stadt an Silvester?“ (Mönchengladbach nicht erwähnt) (Presse, nicht amtlich)