Für Silvester 2026 hat die Stadt München ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 4 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Innenstadt/Fußgängerzone
Marienplatz (bis Marienplatz 15 Ostseite), Rindermarkt (bis Nr. 5), Rosenstraße, Kaufinger- und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz/Stachus (westlich bis Gehweg Sonnenstraße), Weinstraße, Dienerstraße, jeweils mit angrenzenden Stichstraßen; Grenze sind die anliegenden Gebäude
Verboten war: Mitführen, Abbrennen und Abschießen von F2, F3, F4 und sonstiger Pyrotechnik verboten; Wunderkerzen/Tischfeuerwerk (F1) erlaubt; Anwohnende dürfen Feuerwerk zur/von der Wohnung transportieren
31.12.2025, 21 Uhr bis 01.01.2026, 2 Uhr
Feuerwerksverbot Viktualienmarkt
Gesamter Umgriff des Viktualienmarkts
Verboten war: Abbrennen und Abschießen von F2 (auch Knaller, kleine Raketen, Batterien), F3, F4 und sonstiger Pyrotechnik verboten
31.12.2025, 21 Uhr bis 01.01.2026, 2 Uhr
Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings
Gesamter Bereich innerhalb des Mittleren Rings (Umweltzone)
Verboten war: Nur Knallkörper verboten (F2 mit ausschließlicher Knallwirkung, z. B. Silvesterknaller, Böller); Raketen, Batterien, Fontänen erlaubt
31.12.2025, 0 Uhr bis 01.01.2026, 24 Uhr
Feuerwerksverbot Tierpark Hellabrunn (neu 2025/26)
Tierpark Hellabrunn samt beschilderter Schutzzone: im Norden Linie Brehmstraße bis Isar-Wehrkanal (Wohnbebauung Brehmstraße 1–15, Schönstraße 126, über Harlachinger Straße bis Höhe Altenheim Tauernstraße 11), im Osten Wohnbebauung Lindenstraße (gerade Nr. 2–26b) und Willroiderstraße (gerade Nr. 2–8a), im Süden Füllstraße bis Isar-Wehrkanal, im Westen Isar-Wehrkanal; die Grenzstraßen selbst gehören nicht dazu
Verboten war: Abbrennen aller Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verboten (nicht nur Böller); Schutz des Tierbestands
31.12.2025, 0 Uhr bis 01.01.2026, 24 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Tierpark Hellabrunn: erstmals eigene Feuerwerksverbotszone zum Schutz der Tiere (siehe Zonen).
- Englischer Garten: Bitte, wegen Brandgefahr keine Pyrotechnik abzubrennen, besonders am Chinesischen Turm und am Japanischen Teehaus (Appell, kein Verbot; laut muenchen.de).
- Schlosspark Nymphenburg: Höfe für Publikum gesperrt, Teilbereiche zum Schutz der Parkvögel abgesperrt (laut muenchen.de).