Für Silvester 2026 hat die Stadt Münster ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 2 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Domplatz
Domplatz (Geltungsbereich laut Karte, die Bestandteil der Allgemeinverfügung ist)
Verboten war: Abbrennen, Abschießen und Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen verboten; der KOD darf mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen
31.12.2025, 22 Uhr bis 01.01.2026, 4 Uhr
Prinzipalmarkt
Prinzipalmarkt (Geltungsbereich laut Karte, die Bestandteil der Allgemeinverfügung ist)
Verboten war: Abbrennen, Abschießen und Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen verboten; der KOD darf mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen
31.12.2025, 22 Uhr bis 01.01.2026, 4 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- KOD-Streifen dürfen zur Gefahrenabwehr auch außerhalb der Verbotszone eingreifen (PM 29.12.2025).
- Keine besonderen städtischen Regeln für Zoo, Parks oder Aasee gefunden.