Zum letzten Jahreswechsel hatte Oldenburg keine eigene Verbotszone (Die Stadt Oldenburg richtet grundsätzlich keine Verbotszonen und kein allgemeines Feuerwerksverbot ein. In der Pressemitteilung vom 27.12.2023 hieß es, das sei „kein Thema“, weil die große Mehrheit verantwortungsvoll feiere. Auch 2024/25 (Pressemitteilung vom 27.12.2024) und 2025/26 (städtische Silvesterseite laut Suchindex: keine Beschränkungen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus nötig) gab es keine Zone. Das einzige flächige Verbot betrifft die Landschaftsschutzgebiete (siehe weitere_regeln).). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Abbrennen von Feuerwerk ist in allen Landschaftsschutzgebieten der Stadt Oldenburg zu jeder Zeit verboten, auch an Silvester und Neujahr. Die Stadt hob dies für 2025/26 hervor, zum Schutz von Natur und Tieren; Hintergrund ist ein Antrag von Grünen und SPD im Umweltausschuss (Februar 2025).
- Privates Feuerwerk der Kategorie F2 ist nur am 31.12.2025 und 01.01.2026 ab 18 Jahren erlaubt; Verkauf ab Montag, 29.12.2025. Abbrennen außerhalb dieser Tage ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Die Stadt setzt für reetgedeckte Häuser einen Sicherheitsabstand von 200 Metern an.
- Städtischer Appell: in der unmittelbaren Umgebung von Haustieren auf Knallerei verzichten; bei Krankenhäusern, Hospizen und Altenheimen zurückhaltend sein, besonders mit Böllern.
- Ein städtisches Feuerwerk oder eine Drohnenshow wurde nicht gefunden.