Eine eigene Verbotszone von Osnabrück haben wir für den letzten Jahreswechsel nicht gefunden, weder in den Bekanntmachungen der Stadt noch in Berichten. Sicher ist das nicht; wir tragen die Regeln für Silvester 2026 ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Der Rat der Stadt Osnabrück beschloss im März 2025 mit breiter Mehrheit, den Bundestag zu einem bundesweiten ganzjährigen Böller-Verkaufsverbot aufzufordern. Zugleich sollte die Verwaltung feuerwerksfreie Zonen vorschlagen: Innenstadt (Neumarkt, Altstadt), stark besuchte Orte sowie schutzbedürftige Orte wie Seniorenheime, Tierheime und besonders den Zoo, eventuell auch landwirtschaftliche Betriebe. Außerdem war eine zentrale Silvesterveranstaltung ohne Feuerwerk (z. B. Lasershow) geplant. Eine Umsetzung zu Silvester 2025/26 ließ sich nicht belegen.
- Die Polizei setzte zu Silvester 2025/26 Schwerpunkte an bekannten Brennpunkten wie Neumarkt und Johannisstraße; wer Pyrotechnik gegen Menschen, Tiere oder Einsatzkräfte richtet, muss mit Platzverweis und Strafanzeige rechnen. Das ist keine Verbotszone.
- Es gelten die bundesweiten Regeln der 1. SprengV (u. a. kein Feuerwerk nahe Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen).
- Im Veranstaltungsportal der Stadt ist eine „Silvesterparty 2025“ gelistet; ob sie feuerwerksfrei oder städtisch organisiert war, ist unklar.