Für Silvester 2026 hat die Stadt Regensburg ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Altstadt, Stadtamhof und Wöhrde
Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels (Herzogspark, Prebrunnallee, Fürst-Anselm-Allee, Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße, Villapark) sowie Stadtamhof und Oberer und Unterer Wöhrd; eingeschlossen die Brücken Nibelungenbrücke, Eiserne Brücke, Steinerne Brücke, Eiserner Steg, Brücke am Wasserkraftwerk, Wehrbrücke Donaukanal, Pfaffensteiner Steg, Grieser Steg, Oberpfalzbrücke, Protzenweiherbrücke
Verboten war: Mitführen, Abbrennen und Abschießen von F2, F3, F4 und sonstiger Pyrotechnik auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen verboten
31.12.2025, 20.30 Uhr bis 01.01.2026, 6 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Die Grünanlagen des Altstadt-Grüngürtels (u. a. Herzogspark, Villapark) liegen in der Verbotszone.
- Steinerne Brücke und Donau-Uferweg unter der Brücke gesperrt: 31.12.2025, 22 Uhr bis 01.01.2026, 2 Uhr.