Für Silvester 2026 hat die Stadt Stuttgart ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Cityring
Innenstadt innerhalb des Cityrings, begrenzt durch Arnulf-Klett-Platz (mit Klett-Passage), Friedrichstraße, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz (mit City Plaza und Rotebühlpassage), Paulinenstraße, Rupert-Mayer-Platz, Vorplatz St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (mit Charlotten-Passage), Konrad-Adenauer-Straße, Gebhard-Müller-Platz, Schillerstraße
Verboten war: Mitführen und Abbrennen von F2, F3, F4 und sonstiger Pyrotechnik verboten; F1 (Wunderkerzen, Knallerbsen, Kreisel, Knallteufel) erlaubt
31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 6 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Schlossplatz am Silvesterabend abgesperrt; städtische Silvesterfeier dort 2025 abgesagt.
- Kein Böllerverbot in den Stadtbezirken außerhalb der City; ein Antrag auf Böllerverbot in allen Wohngebieten wurde vom OB abgelehnt (Stuttgarter Nachrichten).
- Stadtweit: kein Feuerwerk nahe Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Stadtinfo vom 17.12.2025).