Eine eigene Verbotszone von Ulm haben wir für den letzten Jahreswechsel nicht gefunden, weder in den Bekanntmachungen der Stadt noch in Berichten. Sicher ist das nicht; wir tragen die Regeln für Silvester 2026 ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern (§ 23 Abs. 1 1. SprengV, Hinweis der Stadt).