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Hundeführerschein

Hundeführerschein in Bremen

Seit dem 1. Juli 2026 braucht in Bremen und Bremerhaven jeder, der einen Hund neu anschafft, den Sachkundenachweis. Was gilt, wer befreit ist und wo geprüft wird.

01.07.2026Pflicht seit
32anerkannte Prüfer (LMTVet)
30.06.2028Frist für Listenhunde im Bestand

Pflicht

Wer den Hundeführerschein braucht

Seit 1. Juli 2026 braucht jede Hundehalterin und jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis: Theorieprüfung vor der Anschaffung, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (Erfahrene mit mindestens zwei Jahren Haltung in den letzten fünf Jahren nur Praxis). Wer den Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatte, muss die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden ablegen, und zwar bis 30. Juni 2028. (§ 3 Abs. 1 BremHundeG i. V. m. § 20 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 BremHundeG, Gesetzestext)

Prüfer

Prüfung und Prüfer

Geprüft wird bei Prüferinnen und Prüfern, die die Landesuntersuchungsanstalt (LMTVet) anerkannt hat. Ihre Liste nennt 32 Personen (Stand 09.09.2026), viele davon im niedersächsischen Umland: Liste und Ablauf bei der LMTVet. Die Gebühr legen die Prüfer fest.

Gewerbliche Züchter und Händler müssen sich vor der Abgabe eines Hundes den bestandenen Theorieteil zeigen lassen.

Außerdem

Was für Hunde in Bremen außerdem gilt

Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung Pflicht, mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Auch Hunde von auswärts dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. (§ 6 Abs. 1 und 2 BremHundeG, Gesetzestext)

Jeder Hund muss spätestens mit drei Monaten (jedenfalls vor der ersten Weitergabe) per Mikrochip gekennzeichnet und unverzüglich in einem anerkannten Haustierregister registriert werden. Ein staatliches Zentralregister gibt es nicht, anerkannt werden private Register durch den Senator für Inneres und Sport. (§ 4 und § 5 BremHundeG; Übergang § 20 Abs. 2 und 3 BremHundeG, Gesetzestext)

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Fragen

Häufige Fragen

Muss ich den Hundeführerschein machen, wenn ich meinen Hund schon vor Juli 2026 hatte?

Nein, außer bei gefährlichen Hunden und Listenhunden: Dann muss die Prüfung bis 30. Juni 2028 nachgeholt werden.

Gilt eine Prüfung aus Niedersachsen?

Ja. Die Innenbehörde erkennt Prüfungen aus anderen Ländern an (inneres.bremen.de); in Bremen können also auch Prüferinnen und Prüfer aus dem Umland prüfen, die dort anerkannt sind.