Ja, jede Halterin und jeder Halter braucht Sachkunde (Hundeführerschein): die theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, die praktische im ersten Jahr. Wer z. B. in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt bereits als sachkundig. (§ 3 Abs. 1 und Abs. 6 NHundG, Gesetzestext)
Vorbereitungskurse sind freiwillig; man kann sich direkt zur Prüfung anmelden.