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Hundeführerschein

Hundeführerschein in Niedersachsen

Wer in Niedersachsen einen Hund anschafft, braucht den Sachkundenachweis, außer er hatte in den letzten zehn Jahren zwei Jahre am Stück einen Hund: die Theorie vor dem Einzug, die Praxis im ersten Jahr. Was geprüft wird, wer befreit ist und wo Sie eine Prüferin oder einen Prüfer finden.

35Fragen in der Theorie
1.065anerkannte Prüfer im Land
1 JahrZeit für die praktische Prüfung

Pflicht

Wer den Hundeführerschein braucht

Ja, jede Halterin und jeder Halter braucht Sachkunde (Hundeführerschein): die theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, die praktische im ersten Jahr. Wer z. B. in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt bereits als sachkundig. (§ 3 Abs. 1 und Abs. 6 NHundG, Gesetzestext)

Vorbereitungskurse sind freiwillig; man kann sich direkt zur Prüfung anmelden.

Prüfung

So läuft die Prüfung

  • Theorie: 35 Fragen mit je einer richtigen Antwort, zu Erziehung und Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege und Gesundheit, Zucht und Rasse, Kommunikation und Recht. Am Computer oder auf Papier, immer bei einer anerkannten Prüfperson vor Ort. Eine Online-Prüfung ohne Prüfperson am selben Ort wird nicht anerkannt (Landwirtschaftsministerium).
  • Praxis: mit dem eigenen Hund im ersten Jahr der Haltung, ebenfalls bei einer anerkannten Prüfperson.
  • Anerkannt werden auch die Hundeführerscheine von BHV, VDH, DHVE und BVZ, wenn Theorie und Praxis vollständig abgelegt sind.
  • Kosten: Einen festen Preis gibt es nicht; die Prüferinnen und Prüfer legen ihre Gebühr selbst fest. Vorher nachfragen.

Quelle: Fragen und Antworten zum Niedersächsischen Hundegesetz (Ministerium).

Prüfer

Anerkannte Prüfer in Ihrem Kreis

Die Liste des Landesamts LAVES (Stand 01.04.2026) nennt 1.065 anerkannte Prüferinnen und Prüfer, darunter viele Hundeschulen und Tierarztpraxen; 63 davon sitzen außerhalb Niedersachsens. Namen, Adressen und Telefonnummern stehen in der Liste des LAVES (PDF).

Außerdem

Was für Hunde in Niedersachsen außerdem gilt

Ja, für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Hundehaftpflicht Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. (§ 5 Satz 1 NHundG, Gesetzestext)

Ja, für alle Hunde: Jeder Hund über sechs Monate muss einen Mikrochip (Transponder) tragen und beim zentralen Hunderegister Niedersachsen angemeldet werden, spätestens vor Vollendung des siebten Lebensmonats bzw. innerhalb eines Monats nach Übernahme eines älteren Hundes. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 16 NHundG, Gesetzestext)

Üben

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210 Übungsfragen mit Lösungen und Erklärungen, mit Rechtsfragen zu Niedersachsen. Eine Prüfung mit 35 Fragen oder ein Thema, ohne Anmeldung: Hundeführerschein-Fragen üben.

Fragen

Häufige Fragen

Kann ich die Theorie online machen?

Ja, am Computer oder auf Papier, aber immer bei einer anerkannten Prüferin oder einem anerkannten Prüfer am selben Ort. Eine Online-Prüfung ohne anwesende Prüfperson erkennt das Land nicht an.

Wer braucht keinen Hundeführerschein?

Wer in den letzten zehn Jahren vor dem Einzug des Hundes mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung einen Hund gehalten hat und das nachweisen kann, gilt als sachkundig.

Wann muss die praktische Prüfung sein?

Im ersten Jahr, in dem Sie den Hund halten, mit dem eigenen Hund. Die Theorie muss vor dem Einzug bestanden sein.

Werden Hundeführerscheine von Verbänden anerkannt?

Ja, das Land erkennt unter anderem den Hundeführerschein des Berufsverbands BHV, des VDH, des DHVE und des BVZ an, wenn Theorie und Praxis vollständig abgelegt sind.