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Hundeführerschein

Sachkundenachweis in NRW für große Hunde

Wer in Nordrhein-Westfalen einen großen Hund hält, braucht einen Sachkundenachweis: ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm. So läuft die Prüfung beim Tierarzt oder Sachverständigen.

20/40kg / cm: ab hier gilt ein Hund als groß
30Fragen aus dem Katalog
1.211Sachverständige und Tierärzte in den Listen

Pflicht

Wer den Sachkundenachweis braucht

Kein Sachkundenachweis für alle Halter. Pflicht ist er für Halter gefährlicher Hunde und der Rassen nach § 10 sowie für Halter großer Hunde (ab 40 cm oder 20 kg). (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und 3 LHundG NRW, Gesetzestext)

Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm erreichen („20/40-Hunde“). Ihre Haltung ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen; halten darf sie nur, wer sachkundig und zuverlässig ist (§ 11 Landeshundegesetz NRW).

Prüfung

So bekommen Sie den Sachkundenachweis

  • Bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt: Sie füllen einen Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Katalog aus; danach folgt ein Gespräch. Eine feste Fehlerquote gibt es nicht. Fehlen die Kenntnisse, muss die Bescheinigung abgelehnt werden.
  • Bei einer anerkannten sachverständigen Person: Das Landesamt LAVE erkennt Sachverständige an, die Sachkundeprüfungen für große Hunde und für Hunde bestimmter Rassen abnehmen.
  • Der Fragenkatalog ist öffentlich, mit Lösungen, bei den Tierärztekammern.
  • Kosten: legen die Tierärzte und Sachverständigen fest; vorher nachfragen.

Quelle: Tierärztekammer Nordrhein.

Prüfer

Wo Sie den Nachweis bekommen

Außerdem

Was für große Hunde außerdem gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg. (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW, Gesetzestext)

Keine Chip- oder Registrierungspflicht für alle Hunde. Einen Mikrochip brauchen gefährliche Hunde, Hunde der Rassen nach § 10 und große Hunde; die Chipnummern gefährlicher Hunde meldet die Ordnungsbehörde an eine zentrale Erfassungsstelle beim Landesamt. (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW; § 5 DVO LHundG NRW, Gesetzestext)

Üben

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Fragen

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Hund in NRW als groß?

Wenn er ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Die Haltung muss der Ordnungsbehörde angezeigt werden (§ 11 Abs. 1 Landeshundegesetz).

Gibt es eine feste Fehlerquote?

Nein. Beim Tierarzt beantworten Sie 30 Fragen aus dem Katalog; danach folgt ein Gespräch. Fehlen die Kenntnisse, muss der Tierarzt die Bescheinigung ablehnen.

Wo finde ich die Fragen?

Den Katalog mit allen Fragen und Lösungen veröffentlichen die Tierärztekammern (Nordrhein, Westfalen-Lippe).