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Stallpflicht

Stallpflicht und Vogelgrippe in Bayern

Welche Kreise in Bayern gerade eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet haben und wo eine Vogelgrippe-Zone gilt, dazu die Pflichten für Hühnerhalter und die Tierseuchenkasse des Landes.

0von 96 Kreisen mit Stallpflicht
0Kreise in einer Vogelgrippe-Zone
19.09.2026zuletzt geprüft

Stand heute

Keine Stallpflicht in Bayern

Stallpflicht laut den Verfügungen der Kreise und der Seite des Landes, zuletzt geprüft am 19.09.2026. Vogelgrippe-Zonen (Schutz- und Überwachungszonen nach einem Ausbruch) laut TSIS des Friedrich-Loeffler-Instituts, Stand 26.09.2026.

Derzeit hat kein Kreis eine Stallpflicht angeordnet. Das kann sich schnell ändern: Die Kreise ordnen sie per Allgemeinverfügung an, oft schon für den nächsten Tag.

Seite des Landes zur Geflügelpest

KreisStallpflichtVogelgrippe-ZoneQuelle
AmbergneinkeineQuelle
AnsbachneinkeineQuelle
AschaffenburgneinkeineQuelle
AugsburgneinkeineQuelle
BambergneinkeineQuelle
BayreuthneinkeineQuelle
CoburgneinkeineQuelle
ErlangenneinkeineQuelle
FürthneinkeineQuelle
HofneinkeineQuelle
IngolstadtneinkeineQuelle
KaufbeurenneinkeineQuelle
Kempten (Allgäu)neinkeineQuelle
Landkreis Aichach-FriedbergneinkeineQuelle
Landkreis AltöttingneinkeineQuelle
Landkreis Amberg-SulzbachneinkeineQuelle
Landkreis AnsbachneinkeineQuelle
Landkreis AschaffenburgneinkeineQuelle
Landkreis AugsburgneinkeineQuelle
Landkreis Bad KissingenneinkeineQuelle
Landkreis Bad Tölz-WolfratshausenneinkeineQuelle
Landkreis BambergneinkeineQuelle
Landkreis BayreuthneinkeineQuelle
Landkreis Berchtesgadener LandneinkeineQuelle
Landkreis ChamneinkeineQuelle
Landkreis CoburgneinkeineQuelle
Landkreis DachauneinkeineQuelle
Landkreis DeggendorfneinkeineQuelle
Landkreis Dillingen a.d.DonauneinkeineQuelle
Landkreis Dingolfing-LandauneinkeineQuelle
Landkreis Donau-RiesneinkeineQuelle
Landkreis EbersbergneinkeineQuelle
Landkreis EichstättneinkeineQuelle
Landkreis ErdingneinkeineQuelle
Landkreis Erlangen-HöchstadtneinkeineQuelle
Landkreis ForchheimneinkeineQuelle
Landkreis FreisingneinkeineQuelle
Landkreis Freyung-GrafenauneinkeineQuelle
Landkreis FürstenfeldbruckneinkeineQuelle
Landkreis FürthneinkeineQuelle
Landkreis Garmisch-PartenkirchenneinkeineQuelle
Landkreis GünzburgneinkeineQuelle
Landkreis HaßbergeneinkeineQuelle
Landkreis HofneinkeineQuelle
Landkreis KelheimneinkeineQuelle
Landkreis KitzingenneinkeineQuelle
Landkreis KronachneinkeineQuelle
Landkreis KulmbachneinkeineQuelle
Landkreis Landsberg am LechneinkeineQuelle
Landkreis LandshutneinkeineQuelle
Landkreis LichtenfelsneinkeineQuelle
Landkreis Lindau (Bodensee)neinkeineQuelle
Landkreis Main-SpessartneinkeineQuelle
Landkreis MiesbachneinkeineQuelle
Landkreis MiltenbergneinkeineQuelle
Landkreis Mühldorf a.InnneinkeineQuelle
Landkreis MünchenneinkeineQuelle
Landkreis Neu-UlmneinkeineQuelle
Landkreis Neuburg-SchrobenhausenneinkeineQuelle
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.neinkeineQuelle
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad WindsheimneinkeineQuelle
Landkreis Neustadt a.d.WaldnaabneinkeineQuelle
Landkreis Nürnberger LandneinkeineQuelle
Landkreis OberallgäuneinkeineQuelle
Landkreis OstallgäuneinkeineQuelle
Landkreis PassauneinkeineQuelle
Landkreis Pfaffenhofen a.d.IlmneinkeineQuelle
Landkreis RegenneinkeineQuelle
Landkreis RegensburgneinkeineQuelle
Landkreis Rhön-GrabfeldneinkeineQuelle
Landkreis RosenheimneinkeineQuelle
Landkreis RothneinkeineQuelle
Landkreis Rottal-InnneinkeineQuelle
Landkreis SchwandorfneinkeineQuelle
Landkreis SchweinfurtneinkeineQuelle
Landkreis StarnbergneinkeineQuelle
Landkreis Straubing-BogenneinkeineQuelle
Landkreis TirschenreuthneinkeineQuelle
Landkreis TraunsteinneinkeineQuelle
Landkreis UnterallgäuneinkeineQuelle
Landkreis Weilheim-SchongauneinkeineQuelle
Landkreis Weißenburg-GunzenhausenneinkeineQuelle
Landkreis Wunsiedel i.FichtelgebirgeneinkeineQuelle
Landkreis WürzburgneinkeineQuelle
LandshutneinkeineQuelle
MemmingenneinkeineQuelle
MünchenneinkeineQuelle
NürnbergneinkeineQuelle
PassauneinkeineQuelle
RegensburgneinkeineQuelle
RosenheimneinkeineQuelle
SchwabachneinkeineQuelle
SchweinfurtneinkeineQuelle
StraubingneinkeineQuelle
Weiden i.d.OPf.neinkeineQuelle
WürzburgneinkeineQuelle

Tierseuchenkasse

Tierseuchenkasse Bayern: Anmeldung und Beitrag

Zuständig ist die Bayerische Tierseuchenkasse.

  • Wer melden muss: Ab dem ersten Tier. Meldepflichtig sind Hühner und Hähne (alle Rassen und Haltungsformen, auch Zwerghühner und Küken) sowie Truthühner. Hobbyhaltungen sind ausdrücklich eingeschlossen. Nicht meldepflichtig: Enten, Gänse, Wachteln. Keine Befreiung für Kleinstbestände.
  • Stichtag: 1. Januar. Meldung bis 20. Januar. Neu seit der Meldung 2026: Weicht der Bestand am Stichtag vom Jahreshöchstbestand ab, ist die höchste Zahl an Hühnern/Truthühnern zu melden, die im Vorjahr gleichzeitig gehalten wurde. Änderungen nach dem Stichtag müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Beitrag für Hühner: Beitragsjahr 2026: 0,03 € je Huhn oder Hahn (auch Küken). Mindestbeitrag 9,00 € je Tierbestand. Für 1 bis 300 Hühner also 9,00 €. (2025: 0,05 € je Tier, Mindestbeitrag ebenfalls 9,00 €.)
  • So melden Sie: Registrierte Halter bekommen Ende Dezember eine Aufforderung. Meldung per Post, online im Tierhalter-Login oder per QR-Code mit Smartphone/Tablet. Neue Halter ohne TSK-Nummer melden sich über das Online-Formular zur Neuanmeldung an. Zur Meldung
  • Wer nicht rechtzeitig meldet, wird mit 120 % der Vorjahres-Tierzahl veranlagt; die Meldepflicht bleibt. Wer nicht oder zu wenige Tiere meldet, verliert den Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Beiträge werden bei Aufgabe der Haltung im laufenden Jahr nicht anteilig erstattet.

Stand 27.09.2026; maßgeblich sind Satzung und Beitragssatzung der Kasse.

Regeln

Was bei Stallpflicht gilt

Ordnet ein Kreis eine Stallpflicht an, gilt sie für alles Geflügel, auch für drei Hühner im Garten: Eine Mindestzahl an Tieren nennt die Geflügelpest-Verordnung nicht. Die Tiere müssen dann in einen geschlossenen Stall oder unter eine Schutzvorrichtung, die nach oben dicht abgedeckt und seitlich gegen Wildvögel gesichert ist. Netze und Gitter dürfen dabei höchstens 25 Millimeter Maschenweite haben (§ 13 Geflügelpest-Verordnung).

Die Kreise ordnen die Stallpflicht nach einer Risikobewertung an, etwa wegen Ausbrüchen in der Nähe, Rastplätzen von Wildvögeln oder vielen Geflügelhaltungen. Sie gilt meist für den ganzen Kreis, manchmal nur für Gemeinden an Gewässern. Ist die Aufstallung in einer Haltung nicht möglich, kann das Veterinäramt eine Ausnahme genehmigen, wenn der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise verhindert wird.

Wer sich nicht an eine angeordnete Stallpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 64 Geflügelpest-Verordnung); das Tiergesundheitsgesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro (§ 32 Abs. 3).

Für alle Halter

Pflichten für Hühnerhalter

  • Beim Veterinäramt anzeigen: Wer Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Puten oder Wachteln halten will, muss das vorher dem Veterinäramt melden, unabhängig von der Zahl der Tiere (§ 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung). Das Amt oder eine von ihm beauftragte Stelle vergibt eine Registriernummer.
  • Bei der Tierseuchenkasse melden: Die Kasse des Landes erhebt einen kleinen Beitrag und zahlt im Seuchenfall eine Entschädigung; ohne Meldung gibt es sie nicht. In Bayern: Anmeldung und Beitrag.
  • Register führen: Jeder Geflügelhalter führt ein Register über Zu- und Abgänge: wann, welche Tiere, von wem und an wen. Ab 100 Tieren kommen tägliche Aufzeichnungen über Verluste hinzu. Aufbewahren drei Jahre (§ 2 Geflügelpest-Verordnung).
  • Gegen die Newcastle-Krankheit impfen: Hühner und Puten müssen regelmäßig durch einen Tierarzt geimpft werden, auch in kleinen Hobbyhaltungen; der Nachweis gehört zu den Unterlagen. Darauf weisen die Veterinärämter und das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hin.

Deutschland

Stallpflicht in anderen Ländern