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Stallpflicht

Stallpflicht und Vogelgrippe in Niedersachsen

Welche Kreise in Niedersachsen gerade eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet haben und wo eine Vogelgrippe-Zone gilt, dazu die Pflichten für Hühnerhalter und die Tierseuchenkasse des Landes.

0von 45 Kreisen mit Stallpflicht
0Kreise in einer Vogelgrippe-Zone
19.09.2026zuletzt geprüft

Stand heute

Keine Stallpflicht in Niedersachsen

Stallpflicht laut den Verfügungen der Kreise und der Seite des Landes, zuletzt geprüft am 19.09.2026. Vogelgrippe-Zonen (Schutz- und Überwachungszonen nach einem Ausbruch) laut TSIS des Friedrich-Loeffler-Instituts, Stand 26.09.2026.

Derzeit hat kein Kreis eine Stallpflicht angeordnet. Das kann sich schnell ändern: Die Kreise ordnen sie per Allgemeinverfügung an, oft schon für den nächsten Tag.

Seite des Landes zur Geflügelpest

KreisStallpflichtVogelgrippe-ZoneQuelle
BraunschweigneinkeineQuelle
DelmenhorstneinkeineQuelle
EmdenneinkeineQuelle
HeidekreisneinkeineQuelle
Landkreis AmmerlandneinkeineQuelle
Landkreis AurichneinkeineQuelle
Landkreis CelleneinkeineQuelle
Landkreis CloppenburgneinkeineQuelle
Landkreis CuxhavenneinkeineQuelle
Landkreis DiepholzneinkeineQuelle
Landkreis EmslandneinkeineQuelle
Landkreis FrieslandneinkeineQuelle
Landkreis GifhornneinkeineQuelle
Landkreis GoslarneinkeineQuelle
Landkreis Grafschaft BentheimneinkeineQuelle
Landkreis GöttingenneinkeineQuelle
Landkreis Hameln-PyrmontneinkeineQuelle
Landkreis HarburgneinkeineQuelle
Landkreis HelmstedtneinkeineQuelle
Landkreis HildesheimneinkeineQuelle
Landkreis HolzmindenneinkeineQuelle
Landkreis LeerneinkeineQuelle
Landkreis Lüchow-DannenbergneinkeineQuelle
Landkreis LüneburgneinkeineQuelle
Landkreis Nienburg (Weser)neinkeineQuelle
Landkreis NortheimneinkeineQuelle
Landkreis OldenburgneinkeineQuelle
Landkreis OsnabrückneinkeineQuelle
Landkreis OsterholzneinkeineQuelle
Landkreis PeineneinkeineQuelle
Landkreis Rotenburg (Wümme)neinkeineQuelle
Landkreis SchaumburgneinkeineQuelle
Landkreis StadeneinkeineQuelle
Landkreis UelzenneinkeineQuelle
Landkreis VechtaneinkeineQuelle
Landkreis VerdenneinkeineQuelle
Landkreis WesermarschneinkeineQuelle
Landkreis WittmundneinkeineQuelle
Landkreis WolfenbüttelneinkeineQuelle
Oldenburg (Oldb)neinkeineQuelle
OsnabrückneinkeineQuelle
Region HannoverneinkeineQuelle
SalzgitterneinkeineQuelle
WilhelmshavenneinkeineQuelle
WolfsburgneinkeineQuelle

Tierseuchenkasse

Tierseuchenkasse Niedersachsen: Anmeldung und Beitrag

Zuständig ist die Niedersächsische Tierseuchenkasse.

  • Wer melden muss: Ab dem ersten Tier, ausdrücklich auch für Hobbyhaltungen. Melde- und beitragspflichtig: Hühner/Hähne, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Wachteln, Puten, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel. Tauben: kein Beitrag. Keine Befreiung für Kleinstbestände.
  • Stichtag: 3. Januar 2026. Meldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag. Neue Tierhaltung innerhalb von 2 Wochen ab Beginn anmelden.
  • Beitrag für Hühner: Beitragsjahr 2026: Legehennen 0,0504 € je Tier; sonstiges Geflügel (z. B. Geflügel, das weder der Eier- noch der Fleischerzeugung dient) 0,1576 € je Tier. Mindestbeitrag für Geflügelhaltung 12,50 € je Halter. Für 1 bis 50 Hühner also 12,50 €.
  • So melden Sie: Jährlich mit Meldekarte oder online unter www.ndstsk.de. Neuanmeldung online ohne TSK-Nummer oder formlos schriftlich. Zur Meldung
  • Online-Neuanmeldung: https://www.ndstsk.de/user/registration. Zusätzlich Pflicht: Anzeige beim Veterinäramt vor Beginn der Haltung (Registriernummer); die TSK-Anmeldung geht auch vorher und wird später ergänzt. Der Leistungsanspruch entfällt bei schuldhaft fehlerhaften, verspäteten oder unterlassenen Angaben oder nicht gezahlten Beiträgen. Ohne Meldung trotz Mahnung werden Vorjahreszahlen angesetzt. Beiträge fällig am 15.03.2026.

Stand 27.09.2026; maßgeblich sind Satzung und Beitragssatzung der Kasse.

Regeln

Was bei Stallpflicht gilt

Ordnet ein Kreis eine Stallpflicht an, gilt sie für alles Geflügel, auch für drei Hühner im Garten: Eine Mindestzahl an Tieren nennt die Geflügelpest-Verordnung nicht. Die Tiere müssen dann in einen geschlossenen Stall oder unter eine Schutzvorrichtung, die nach oben dicht abgedeckt und seitlich gegen Wildvögel gesichert ist. Netze und Gitter dürfen dabei höchstens 25 Millimeter Maschenweite haben (§ 13 Geflügelpest-Verordnung).

Die Kreise ordnen die Stallpflicht nach einer Risikobewertung an, etwa wegen Ausbrüchen in der Nähe, Rastplätzen von Wildvögeln oder vielen Geflügelhaltungen. Sie gilt meist für den ganzen Kreis, manchmal nur für Gemeinden an Gewässern. Ist die Aufstallung in einer Haltung nicht möglich, kann das Veterinäramt eine Ausnahme genehmigen, wenn der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise verhindert wird.

Wer sich nicht an eine angeordnete Stallpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 64 Geflügelpest-Verordnung); das Tiergesundheitsgesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro (§ 32 Abs. 3).

Für alle Halter

Pflichten für Hühnerhalter

  • Beim Veterinäramt anzeigen: Wer Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Puten oder Wachteln halten will, muss das vorher dem Veterinäramt melden, unabhängig von der Zahl der Tiere (§ 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung). Das Amt oder eine von ihm beauftragte Stelle vergibt eine Registriernummer.
  • Bei der Tierseuchenkasse melden: Die Kasse des Landes erhebt einen kleinen Beitrag und zahlt im Seuchenfall eine Entschädigung; ohne Meldung gibt es sie nicht. In Niedersachsen: Anmeldung und Beitrag.
  • Register führen: Jeder Geflügelhalter führt ein Register über Zu- und Abgänge: wann, welche Tiere, von wem und an wen. Ab 100 Tieren kommen tägliche Aufzeichnungen über Verluste hinzu. Aufbewahren drei Jahre (§ 2 Geflügelpest-Verordnung).
  • Gegen die Newcastle-Krankheit impfen: Hühner und Puten müssen regelmäßig durch einen Tierarzt geimpft werden, auch in kleinen Hobbyhaltungen; der Nachweis gehört zu den Unterlagen. Darauf weisen die Veterinärämter und das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hin.

Deutschland

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