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Stallpflicht

Stallpflicht und Vogelgrippe in Nordrhein-Westfalen

Welche Kreise in Nordrhein-Westfalen gerade eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet haben und wo eine Vogelgrippe-Zone gilt, dazu die Pflichten für Hühnerhalter und die Tierseuchenkasse des Landes.

0von 53 Kreisen mit Stallpflicht
0Kreise in einer Vogelgrippe-Zone
19.09.2026zuletzt geprüft

Stand heute

Keine Stallpflicht in Nordrhein-Westfalen

Stallpflicht laut den Verfügungen der Kreise und der Seite des Landes, zuletzt geprüft am 19.09.2026. Vogelgrippe-Zonen (Schutz- und Überwachungszonen nach einem Ausbruch) laut TSIS des Friedrich-Loeffler-Instituts, Stand 26.09.2026.

Derzeit hat kein Kreis eine Stallpflicht angeordnet. Das kann sich schnell ändern: Die Kreise ordnen sie per Allgemeinverfügung an, oft schon für den nächsten Tag.

Seite des Landes zur Geflügelpest

KreisStallpflichtVogelgrippe-ZoneQuelle
BielefeldneinkeineQuelle
BochumneinkeineQuelle
BonnneinkeineQuelle
BottropneinkeineQuelle
DortmundneinkeineQuelle
DuisburgneinkeineQuelle
DüsseldorfneinkeineQuelle
Ennepe-Ruhr-KreisneinkeineQuelle
EssenneinkeineQuelle
GelsenkirchenneinkeineQuelle
HagenneinkeineQuelle
HammneinkeineQuelle
HerneneinkeineQuelle
HochsauerlandkreisneinkeineQuelle
KrefeldneinkeineQuelle
Kreis BorkenneinkeineQuelle
Kreis CoesfeldneinkeineQuelle
Kreis DürenneinkeineQuelle
Kreis EuskirchenneinkeineQuelle
Kreis GüterslohneinkeineQuelle
Kreis HeinsbergneinkeineQuelle
Kreis HerfordneinkeineQuelle
Kreis HöxterneinkeineQuelle
Kreis KleveneinkeineQuelle
Kreis LippeneinkeineQuelle
Kreis MettmannneinkeineQuelle
Kreis Minden-LübbeckeneinkeineQuelle
Kreis OlpeneinkeineQuelle
Kreis PaderbornneinkeineQuelle
Kreis RecklinghausenneinkeineQuelle
Kreis Rhein-Kreis NeussneinkeineQuelle
Kreis Siegen-WittgensteinneinkeineQuelle
Kreis SoestneinkeineQuelle
Kreis SteinfurtneinkeineQuelle
Kreis UnnaneinkeineQuelle
Kreis ViersenneinkeineQuelle
Kreis WarendorfneinkeineQuelle
Kreis WeselneinkeineQuelle
KölnneinkeineQuelle
LeverkusenneinkeineQuelle
Märkischer KreisneinkeineQuelle
MönchengladbachneinkeineQuelle
Mülheim an der RuhrneinkeineQuelle
MünsterneinkeineQuelle
Oberbergischer KreisneinkeineQuelle
OberhausenneinkeineQuelle
RemscheidneinkeineQuelle
Rhein-Erft-KreisneinkeineQuelle
Rhein-Sieg-KreisneinkeineQuelle
Rheinisch-Bergischer KreisneinkeineQuelle
SolingenneinkeineQuelle
Städteregion AachenneinkeineQuelle
WuppertalneinkeineQuelle

Tierseuchenkasse

Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Anmeldung und Beitrag

Zuständig ist die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen (bei der Landwirtschaftskammer NRW).

  • Wer melden muss: Ab einem Tier (maßgeblich ist die Haltung mindestens eines Tieres), auch bei Hobbyhaltung. Meldepflichtiges Geflügel: Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln. Tauben seit 2026 nur Erstanmeldung, keine jährliche Meldung.
  • Stichtag: Für Geflügel zählt der geplante Jahreshöchstbesatz des laufenden Jahres (kein Stichtagsbestand). Meldung bis 31. Januar. Neue Geflügelhaltungen nach dem 31. Januar unverzüglich melden.
  • Beitrag für Hühner: Beitragsjahr 2026: Legehennen/Junghennen 0,03 € je Tier, Mindestbeitrag 10,00 €. Für 1 bis 333 Hühner also 10,00 € je Bestand; ab 334 Tieren 0,03 € je Tier.
  • So melden Sie: Online über www.tierzahlenmeldung-nrw.de (TSK-Nummer und Kennwort) oder schriftlich mit Meldebogen; QR-Code auf dem Meldebogen. Keine Meldung per Telefon oder E-Mail. Neuanmeldung über das digitale Formular. Zur Meldung
  • In NRW erfasst die Tierseuchenkasse neue Tierhaltungen und vergibt eine 15-stellige Registriernummer. Wer nicht fristgerecht oder unvollständig meldet, bekommt im Seuchenfall keine oder gekürzte Entschädigung; dann trägt die Kasse auch keine Tötungs-, Beseitigungs- und Desinfektionskosten, und es gibt im ganzen Beitragsjahr keine Beihilfen. Mahngebühr bei verspäteter Zahlung mindestens 6,00 €.

Stand 27.09.2026; maßgeblich sind Satzung und Beitragssatzung der Kasse.

Regeln

Was bei Stallpflicht gilt

Ordnet ein Kreis eine Stallpflicht an, gilt sie für alles Geflügel, auch für drei Hühner im Garten: Eine Mindestzahl an Tieren nennt die Geflügelpest-Verordnung nicht. Die Tiere müssen dann in einen geschlossenen Stall oder unter eine Schutzvorrichtung, die nach oben dicht abgedeckt und seitlich gegen Wildvögel gesichert ist. Netze und Gitter dürfen dabei höchstens 25 Millimeter Maschenweite haben (§ 13 Geflügelpest-Verordnung).

Die Kreise ordnen die Stallpflicht nach einer Risikobewertung an, etwa wegen Ausbrüchen in der Nähe, Rastplätzen von Wildvögeln oder vielen Geflügelhaltungen. Sie gilt meist für den ganzen Kreis, manchmal nur für Gemeinden an Gewässern. Ist die Aufstallung in einer Haltung nicht möglich, kann das Veterinäramt eine Ausnahme genehmigen, wenn der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise verhindert wird.

Wer sich nicht an eine angeordnete Stallpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 64 Geflügelpest-Verordnung); das Tiergesundheitsgesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro (§ 32 Abs. 3).

Für alle Halter

Pflichten für Hühnerhalter

  • Beim Veterinäramt anzeigen: Wer Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Puten oder Wachteln halten will, muss das vorher dem Veterinäramt melden, unabhängig von der Zahl der Tiere (§ 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung). Das Amt oder eine von ihm beauftragte Stelle vergibt eine Registriernummer.
  • Bei der Tierseuchenkasse melden: Die Kasse des Landes erhebt einen kleinen Beitrag und zahlt im Seuchenfall eine Entschädigung; ohne Meldung gibt es sie nicht. In Nordrhein-Westfalen: Anmeldung und Beitrag.
  • Register führen: Jeder Geflügelhalter führt ein Register über Zu- und Abgänge: wann, welche Tiere, von wem und an wen. Ab 100 Tieren kommen tägliche Aufzeichnungen über Verluste hinzu. Aufbewahren drei Jahre (§ 2 Geflügelpest-Verordnung).
  • Gegen die Newcastle-Krankheit impfen: Hühner und Puten müssen regelmäßig durch einen Tierarzt geimpft werden, auch in kleinen Hobbyhaltungen; der Nachweis gehört zu den Unterlagen. Darauf weisen die Veterinärämter und das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hin.

Deutschland

Stallpflicht in anderen Ländern